ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – STAND: 06/2016

1.) Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende diese AGB abändernde Vereinbarungen der siebert events gegenüber Unternehmen, gehen diese Bestimmungen vor, sofern sie von diesen abweichen.

2.) Geltungsbereich

Dem Angebot der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3.) Beschaffenheit der Dienstleistung

Die Beschaffenheit der gelieferten und zu verarbeitenden Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen Forderungen, sowie Vorgaben. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig, soweit sie die Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen nicht beeinflussen.

4.) Angebot / Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind. An speziell ausgearbeitete Angebote die mit Kunden abgestimmt wurden, hält sich siebert events 14 Tage gebunden. Alle Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen, sowie zu erfüllende Dienstleistungen jeglicher Art bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der fernschriftlichen Bestätigung (Fax, E-Mail) der siebert events. Das Gleiche gilt auch für vorzunehmende Ergänzungen, Nachtragserklärungen, Änderungen oder Nebenabreden. Alle in erstellten Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, Anzeigen oder sämtliche zu Angeboten gehörende Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts,- Maß,- und Leistungsbeschreibungen sind nur annähernd maßgeblich und unverbindlich. An vorgenommenen erstellten Konzepten und Kostenvoranschlägen, erstellte Zeichnungen, Entwürfen und Planungsunterlagen jeglicher Art, behält sich die Siebert-Events alle Eigentumsrechte,- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an dritte Personen darf ohne schriftliche Genehmigung der Siebert-Events nicht vorgenommen werden.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen Angaben unseres Vertragspartners. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik usw. oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Lieferungen, Leistungen und Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten.
Der Kunde wird über die Nichterfüllbarkeit der Lieferung oder der zu erbringenden Dienstleistung, sobald wir in Kenntnis gesetzt wurden, unverzüglich informiert.
Wird die Lieferung oder die zu erbringende Dienstleistung auf elektronischem Wege geordert, werden wir den Zugang des Auftrages unverzüglich bestätigen.
Sofern der Vertragspartner die Lieferung oder die Dienstleistung auf elektronischem Wege ordert, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Vertragspartner auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E- Mail zugestellt.

5.) Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der siebert events. Die Siebert-Events ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
2. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von der siebert events sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der siebert events in Rechnung gestellt.

6.) Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte und zur Verfügung gestellte Ware, oder angemietete Gegenstände bleiben immer im Eigentum der siebert events. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an andere Personen sind unzulässig.
Bei Zugriffen Dritter auf unsere Ware oder die Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Gerätschaften, müssen sie den Dritten (Gläubiger) auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich in Kenntnis setzen.
Verhalten sie sich vertragswidrig, sind wir in jedem Falle berechtigt, die Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung unseres Eigentums durch uns liegt kein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag zugrunde.

7.) Beanstandungen, Gewährleistungen

Der siebert events steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die siebert events ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der siebert events nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der siebert events erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
2. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
3. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die siebert events begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der siebert events unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die siebert events nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
4. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die siebert events von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

8.) Zahlung

Sofern nicht für bestimmte Liefer,- sowie vereinbarte Dienstleistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des § 4 wirksam vereinbart worden sind, ist 50% des gesamten Rechnungsbetrages für Lieferung oder erbrachte Dienstleistung 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung/Messe zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist sofort fällig nach Stellung der Abschlussrechnung ohne jeglichen Abzug. Bei Nichteinhaltung der Vorkasse Zahlung unserer erstellten Rechnung, behält sich die siebert events vor, keine Lieferung und Dienstleistung zur Veranstaltung durchzuführen. Bei Überschreitung des Datums der Fälligkeit der Abschlagsrechnung von mehr als 14 Tage berechnen wir vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Vertragspartner kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

9.) Sicherheitsleistung

Die siebert events ist berechtigt bei größeren Aufträgen vom Auftraggeber eine entsprechende Bankbürgschaft seiner Hausbank als Sicherheit der Zahlleistung zu verlangen, die bei erfolgter gesamt Zahlung des Rechnungsbetrages wieder an den Auftraggeber zurück gegeben werden muß.

10.) Leistungen

Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferungen von Gerätschaften, Montage und die Betreuung von Veranstaltungen jeglicher Art durch das von uns zur Verfügung gestellte Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung oder in Form des erstellten Angebotes und nachfolgender schriftlichen Bestätigung.

11.) Vermittlungsleistung

Die siebert events haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die siebert events von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Soweit die siebert events als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der siebert events hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die siebert events so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der siebert events vermittelt worden. Die siebert events hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die siebert events gezahlt hätte.
Ist siebert events im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

12.) Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 12 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die siebert events zu leisten:
a. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie einen entstandenen Verlust von mindestens 50% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die siebert events bleibt vorbehalten.
b. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
c. von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen: – bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
– bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
– bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
– bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
– bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 60% – oder bei Nichtantritt 100%. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem die siebert events ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei siebert events.
Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der siebert events im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 50% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.
Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. Für jeden Fall des Rücktritts der siebert events wird die Haftung der siebert events gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der siebert events zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
Kündigung
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraus sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die siebert events als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die siebert events für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

13.) Versicherungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet gemietete Gegenstände oder Gerätschaften bis zur vollständigen Rückgabe dergleichen an die siebert events gegen Verlust oder Beschädigung, sowie Sach,- und Personenschäden, die durch den Gebrauch der Gegenstände oder Gerätschaften entstehen können, zu versichern. Eine Haftung der siebert events für Sach,- und Personenschäden, die sich aus dem Gebrauch der überlassenen Gegenstände oder Gerätschaften ergeben können, ist ausgeschlossen.
Um sich vor Folgen gegen Verlust (Diebstahl) oder Beschädigung zu schützen, sollte der Auftraggeber entsprechende Versicherungen nachweisen. Die siebert events kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.

14.) Haftung

1. Die Haftung der siebert events gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch siebert events herbeigeführt wurde.
2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen siebert events und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen der siebert events grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. 3. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird– sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
4. Bei einem Leistungsangebot der siebert events mit erhöhtem Risiko kann die siebert events die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die siebert events verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der siebert events als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
5. Soweit die siebert events im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die siebert events von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten der siebert events gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
6. Die siebert events übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die siebert events von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der siebert events gegenüber erhoben werden.
7. Die siebert events haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

15.) Konkurrenzverbot

Die von der siebert events eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
16.) Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der siebert events und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Sprache ist Verhandlungs,- und Vertragssprache.
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist der Ort der für den Standort der siebert events zuständig ist, an dem sich unmittelbar ergebene Streitigkeiten geregelt werden.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Unterzeichner eines geschlossenen Vertrages haftet neben der Person, Firma oder Organisation für den er den Vertrag abschließt auch persönlich als Gesamtschuldner. Mit seiner Unterschrift versichert der Unterzeichner, dass er zum Vertragsabschluss berechtigt und bevollmächtigt ist.

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